Wie verändere ich den Urlaubsanspruch für einen Mitarbeiter?

In dieser Registerkarte gibt es für die unterschiedlichen Urlaubsarten Jahresurlaub (Tarif)Sonderurlaub und Resturlaub jeweils drei Spalten für das Vorjahr, das aktuelle Jahr und für das nächste Jahr. Der Urlaubsanspruch muss zumindest einmal für das aktuelle Jahr (mittlere Spalte) bei der Neuanlage des Personenstamms eingetragen werden. Wenn die rechte Spalte für das nächste Jahr leer bleibt, werden beim Jahresabschluss die Werte des aktuellen Jahres automatisch übernommen.

Es ist zu beachten, dass das Feld Resturlaub sowohl manuell vorbesetzt werden kann als auch automatisch vom Bewertungslauf ermittelt wird. D.h. manuelle Eintragungen können wieder überschrieben werden, wenn die Bewertung für das Vorjahr wiederholt wird.

Bei Erreichen des im Feld Resturlaub verfällt am definierten Termins wird eventuell noch vorhandener Resturlaub des aktuellen Jahres vom Tagesabschluss automatisch auf ‘0’ gesetzt.